§ 1 Name, Rechtsform, Sitz, und Zugehörigkeit
(1) Die Evangelische Stiftung führt den Namen:
„Kirche mit Zukunft an Weser und Werre – Evangelische Stiftung im Kirchenkreis Vlotho“.
(2) Sie ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58
Nr. 1 Abgabenordnung für die Verwirklichung kirchlicher Zwecke, von Zwecken der Kunst und Kultur sowie der Jugend- und Altenhilfe im Bereich des Kirchenkreises Vlotho, seiner Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Maßgeblich sind die Grenzen des Kirchenkreises Vlotho zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung. Die Beschaffung von Mitteln für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt sind. Darüber hinaus kann die Stiftung im Rahmen der oben angeführten Zwecke eigene Projekte, Initiativen und Veranstaltungen unmittelbar selbst durchführen.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
und anderer kirchlicher Gebäude.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Stiftung wurde vom Landeskirchenamt am 08.08.2007 und von der Bezirksregierung am 16.08.2007 anerkannt.
Dieses sind die wichtigsten Satzungsparagraphen. Die vollständige Satzung erhalten Sie auf Wunsch per Post zugesandt.