Soll ich lieber stiften oder spenden?

Die Höhe der Spenden ändert sich in jedem Jahr. Wenn Unwetter oder Überschwemmungen die Lande verwüsten, ist die Hilfsbereitschaft für die Betroffenen sehr hoch. Dann geht natürlich die Unterstützung für die von uns betreuten Menschen/Projekte zurück.

Rücklagen, die diese Schwankungen ausgleichen würden, dürfen wir nicht bilden. Das verbietet die Finanzverwaltung.

Mit der Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ wollen wir von diesen Schwankungen unabhängiger werden. Allein unsere Satzung und die Menschen sowie Projekte, die eine Unterstützung benötigen, sollen Richtschnur unserer Hilfe sein, unbeeinflusst von äußeren Einflüssen.

Das Vermögen, dauerhaft zur Verfügung gestellt von Stifterinnen und Stiftern, wird selbst nicht angetastet. Die Hilfe durch die Stiftung speist sich allein aus den Kapitalerträgen. Wir können dadurch lange im Voraus planen, wie viel Geld für soziale und mildtätige Arbeit zur Verfügung stehen wird. Da nur die Zinsen in die Arbeit einfließen, brauchen wir ein "ordentliches" Grundkapital.

Die Basis für die alltägliche Arbeit unserer Stiftung ist aber nach wie vor die "normale" Spende. Auf diese sind wir angewiesen, ohne diese könnten wir die Arbeit nicht leisten.

Eine Spende muss von der Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ zeitnah für die festgelegten Zwecke ausgegeben werden. Stiftungsgelder bleiben hingegen „ewig“ erhalten, da nur die Zinsen bzw. Erträge zeitnah für die Arbeit eingesetzt werden.

Zuwendungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro werden als Spende behandelt, Zuwendungen ab 1.000 Euro können auf Wunsch als Zustiftung behandelt werden. Der Zustifter/die Zustifterin kann das Geld für einen bestimmten Zweck/ein bestimmtes Projekt vorsehen.

Was passiert mit meinem Geld?

Um gut und umfassend helfen zu können, benötigen wir einen hohen „Grundstock an Kapital“. Aber auch schon mit relativ kleinen Zinserträgen lassen sich wichtige Projekte anschieben und erhalten. Mit 200.000 Euro ist die Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ gestartet. Dieses Grundkapital hat der Kirchenkreis Vlotho bei der Gründung bereitgestellt.

Wir hoffen, dass wir mit Ihrer Hilfe bis 2015 zunächst auf eine Million Euro Stiftungsvermögen wachsen werden.

Der Stiftungsstock wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend sicher und langfristig angelegt. Neben Renditegesichtspunkten berücksichtigt die Stiftung bei der Anlage des Stiftungsvermögens auch soziale, ökologische und ethische Kriterien.

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Diese stehen unveränderlich in § 2 der Stiftungssatzung festgeschrieben. Vorstand und Kuratorium sind selbstverständlich ehrenamtlich tätig, so dass so gut wie keine Verwaltungskosten anfallen.

Wie kann ich stiften und Steuern sparen?

Das Finanzamt hilft beim Aufbau der Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ kräftig mit. Je nach Art Ihrer finanziellen Zuwendung können Sie im ersten Jahr und in den Folgejahren kräftig Steuern sparen, denn Zuwendungen – egal ob Spenden oder Zustiftungen – berechtigen den Spender bzw. den (Zu-) Stifter zum Sonderausgabenabzug. Das heißt: diese Zuwendungen senken die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens und verringern dadurch die zu zahlende Einkommenssteuer.

Für Spenden und Zustiftungen an die Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ gibt es – gegenüber Zuwendungen an andere gemeinnützige Einrichtungen – zusätzliche Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug.

Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag grundsätzlich jedem Ehegatten einzeln zu.

Spende: Es können bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Zuwendungen unter 1.000 Euro werden von der Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ als Spende angesehen. Darüber liegende Beträge werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – als Zustiftung behandelt.

Welche Vorteile gibt es beim Schenken, Vermachen und Vererben an eine Stiftung?

Eine Erbeinsetzung, ein Vermächtnis oder eine Schenkung an die Stiftung ist frei von Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer und fließt damit in vollem Umfang der gemeinnützigen Arbeit zu.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Ihre Erben unter Umständen weniger Erbschaftssteuern zahlen müssen, weil der der Stiftung zugesprochene Teil die Höhe des steuerpflichtigen Erbes verringert. Das kann auch dazu führen, dass Ihre Erben durch die Erfüllung Ihres letzten Willens in den Bereich der Freibeträge fallen und keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Sofern Sie als Erbe geerbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten an die Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ übertragen, werden Sie rückwirkend von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Außerdem ist zu bedenken, dass bei der Übertragung von Grundvermögen an die Stiftung keine Grunderwerbssteuer anfällt.

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Alle Informationswünsche

und Anfragen behandeln wir selbstverständlich absolut vertraulich. Weitere Hilfestellung leistet ein Notar Ihres Vertrauens. Gerne vermitteln wir entsprechende Kontakte.

Warum sollte ich nicht gleich eine eigene Stiftung gründen?

So schön der Gedanke an eine eigene Stiftung ist, gibt es doch einige Argumente, welche gegen eine eigene Stiftung sprechen:

Erster Nachteil:

Das von Ihnen angedachte Stiftungsvermögen ist möglicherweise zu gering, als dass die Stiftung alleine wirkungsvoll tätig werden könnte. Die Zinsen wären für den erwünschten Zweck nicht ausreichend und die Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Erträgen zu hoch.

Zweiter Nachteil:

Stiftungsgremien müssen auf Dauer besetzt werden. Es gibt natürlich immer Wege, eine Stiftungsverwaltung auf Dauer zu gewährleisten. Anwälte und Banken bieten diesen Service an. Aber unsicher ist, ob diese Verwaltung dann mit dem von Ihnen gewünschten Engagement betrieben wird.

Dritter Nachteil:

Sie müssen selber bzw. mit sachkundiger Unterstützung eine wasserdichte und für „ewig“ haltbare Satzung entwerfen. Das ist gar keine so leichte Aufgabe. Gerade die Bestimmung eines über die Jahrzehnte gültigen Stiftungszweckes ist vor dem Hintergrund stetigen gesellschaftlichen Wandels nicht einfach.

Vierter denkbarer Nachteil:

Mit einer eigenen Stiftung werden Sie als Stifterin oder Stifter zwangsläufig bekannt. Anonymität, wie von vielen Gönnern gewünscht, ist damit schwer zu erreichen.

Fünfter und letzter wichtiger Nachteil:

Stiftungen wollen verwaltet werden. Rechenschaftsberichte für das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht, Geldanlage und die Korrespondenz mit geförderten Projekten und Antragstellern bedeuten einen nicht zu unterschätzenden Aufwand.

All diese Nachteile haben Sie nicht, wenn Sie sich mit einer Zustiftung oder einem Fonds bei der Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ einbringen.

Häufige Fragen

Wer sich mit dem Thema Stiftung beschäftigt, der stößt schnell auf Fragen, die beantwortet werden wollen. Die Themen, die bisher vielleicht noch offen geblieben sind, möchten wir in dieser Rubrik beantworten.