Für den Evangelischen Kirchenkreis Vlotho sind Transparenz, Integrität und die Einhaltung aller Gesetze und internen Vorgaben und Verhaltensstandards eine essenzielle Grundlage unseres Wirkens. Dazu gehört, im Einklang mit den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, der Schutz vor beruflichen und persönlichen Nachteilen für alle Menschen, die Fehlverhalten oder Rechtsverstöße melden möchten. Die Mitarbeitenden im Kreiskirchenamt und in den anderen Arbeitsbereichen des Kirchenkreises sowie die 362 Mitarbeitenden des Verbands der Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis Vlotho haben ab dem 1. Dezember die Möglichkeit, Hinweise über eine zentrale Meldestelle vertraulich und sicher zu melden. Der Kirchenkreis ruft alle Mitarbeitenden auf, diese Möglichkeit im Bedarfsfall zu nutzen.
Der Evangelische Kirchenkreis Vlotho hat sich, wie die westfälische Landeskirche, zu diesem Zweck der Meldestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Hinweisgebende haben die Möglichkeit, sich an diese Stelle zu wenden, um Verstöße gegen geltendes Recht oder anderes Fehlverhalten, von denen sie im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren, vertraulich zu melden.
Sie können sich hierfür entweder an die interne Meldestelle der EKD, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover, Telefon: 0511 / 2796 236, wenden oder das eigens eingerichtete Onlineverfahren wählen und ihre Meldung online einreichen.
Alternativ können sich Hinweisgebende an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz wenden: Externe Meldestelle des Bundes, 53094 Bonn, Telefon: 0228 / 99 410 6644.
Die Wahl der Meldestelle ist den Hinweisgebenden freigestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, Hinweise anonym zu melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt alle Hinweisgebenden vor Nachteilen und garantiert die vertrauliche Behandlung ihrer Meldung.