Was spricht für eine Kindertaufe?
Wie alt soll ein Kind bei der Taufe sein?
Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?
Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen ohne getauft zu sein?
Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?
Muss ich mich erneut taufen lassen, wenn ich wieder eintrete?
Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?
Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?
Wer kann Pate oder Patin werden?
Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?
Gibt es eine ökumenische Taufe?
Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Taufe in der evangelischen Kirche finden Sie auf dieser Seite. Klicken Sie auf die Fragen links und sie gelangen direkt zu unserer Antwort.
Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben dann die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.
Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt was geschieht.
Wenn ein Ungetaufter sehr krank ist und zu sterben droht wird eine Nottaufe vorgenommen. Diese Taufe kann jeder Christ und jede Christin ausführen.
Bitte wenden Sie sich an Ihr Gemeindebüro Ihrer Kirchengemeinde, um einen Termin für das Taufvorgespräch und die Taufe selbst zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. In der Regel benötigen die Paten eine Patenbescheinigung des Pfarramts am Wohnort der Paten über die Berechtigung zum Patenamt. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit. Auf jeden Fall bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes und Ihre Personalausweise mit.
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will muss aber in der Regel konfirmiert sein.
Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende des Konfirmandenunterrichtszeit getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft vor der Konfirmation getauft.
Die Entscheidung, ob eine Taufe trotz fehlender Mitgliedschaft beider Elternteile möglich ist, wird vor Ort im Einzelfall entschieden. Bitte fragen Sie nach.
Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.
Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z.B. geschieden, liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden. Eltern können sich aber zuvor auch allein oder besser noch gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.
Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Bei einem Wiedereintritt in die ev. Kirche oder bei einem Übertritt in die röm.-kath. Kirche wird nicht noch einmal getauft. Bei einem Übertritt in eine orthodoxe Kirche wird allerdings die Salbung nachgeholt. Beim Übertritt zu einer sog. orientalisch orthodoxen Kirche (Syrisch-Orthodox, Armenisch-Apostolisch, Koptisch-Orthodox, Äthiopisch-Orthodox) gibt es unterschiedliche Praktiken.
Meistens ist unsere Kirche mit Blumen geschmückt. Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, ist dies meistens möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Kirchengemeinde.
So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.
Grundsätzlich ist die Taufe für die Kinder von Kirchenmitgliedern kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen entstehen Ihnen Kosten.
Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. Ein Pate muss evangelisch sein. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.
Im Gegensatz zur möglichen Entbindung vom Patenamt auf eigenen Wunsch ist eine Streichung gegen den Willen des Paten - in den meisten Landeskirchen - nicht möglich. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach! Suchen Sie das Gespräch mit dem Paten, um den Konflikt gemeinsam zu klären. Sie können den Pastor oder die Pastorin zu einem klärenden Gespräch dazu hinzuziehen.
In der evangelischen Kirche formal nach der Konfirmation. In der katholischen Kirche endet die Patenschaft nicht.
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.
Das können Sie - sehr gerne! Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Über Einzelheiten sprechen Sie bitte mit Ihrer Kirchengemeinde vor Ort.
Manchmal wollen Eltern den Kindern die freie Entscheidung zur Taufe selbst überlassen. Das kleine Kind wird dann in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Bitte bedenken Sie dabei: Trotzdem ersetzt die Segnung nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft.
In der evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Beide wurden von Jesus selbst eingesetzt. In einer menschlichen Handlung wird die göttliche Dimension unseres Lebens sichtbar. Alltägliches Wasser wird durch die Verheißung Gottes in der Taufhandlung zu einem göttlichen Segen. Weitere Informationen hier bei der EKD.
Ihre Pfarrerin, Ihr Pfarrer freut sich bestimmt, wenn Sie sich an der Vorbereitung des Taufgottesdienstes beteiligen möchten. Mögliche Lieder als Beispiele sind:„Liebster Jesu, wir sind hier" (EG 161 / mit Tauftext: EG 206)
EG=Evangelisches Gesangbuch.
Weitere Vorschläge zur Gestaltung z.B. hier