Ein Mitarbeiter einer Kindertageseinrichtung im Verband wird eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung in einem früheren Angestelltenverhältnis beschuldigt. Ein Ermittlungsverfahren wurde in dieser Angelegenheit eröffnet. Die Vorwürfe beziehen sich ausdrücklich nicht auf die Arbeit des Beschuldigten in Kindertageseinrichtungen oder auf seine derzeitige Tätigkeit.
Das LWL-Landesjugendamt hat als Aufsicht führende Stelle über die Kindertageseinrichtungen in Westfalen-Lippe den Verband der Kindertageseinrichtungen im Ev. Kirchenkreis Vlotho über den Fall in Kenntnis gesetzt. Der Kitaverband hat als derzeitiger Arbeitgeber des Beschuldigten unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Information durch das LWL-Landesjugendamt den Beschuldigten mit sofortiger Wirkung freigestellt und eine Kündigung ausgesprochen.
Die Mitarbeitenden und die Eltern der betroffenen Einrichtung wurden persönlich über die Situation in Kenntnis gesetzt und informiert, dass kein Verdacht auf ein Fehlverhalten des Beschuldigten in der Arbeit mit ihren Kindern vorliegt.
Der Ev. Kirchenkreis Vlotho hat ein Interventionsteam mit Unterstützung der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ der Ev. Kirche von Westfalen gebildet. In diesem Team haben Dorothea Goudefroy, Superintendentin des Ev. Kirchenkreises Vlotho, Pfarrer Wolfgang Edler, Vorsitzender des Verbandsvorstands, Tanja Moßwinkel, Geschäftsführerin des Kitaverbands und Fachberater Michael Witt die nötigen Entscheidungen zeitnah treffen können. Sie unterstützen die Aufarbeitung des Falles und begleiten weiterhin die Eltern und Mitarbeitenden der Kita in dieser Angelegenheit.
Tanja Moßwinkel, Geschäftsführerin des Kitaverbands, betont: “Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und gegenseitiges Vertrauen sind grundlegend für unsere Arbeit. Wir akzeptieren kein Verhalten, ob in einem früheren Arbeitsverhältnis oder in einer unserer Einrichtungen, das dieses Vertrauen schädigt.”
Die Evangelische Kirche von Westfalen betrachtet den Schutz vor sexualisierter Gewalt als Aufgabe mit hoher Priorität. Alle Menschen, die in unserer Kirche arbeiten oder Angebote wahrnehmen, sollen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Gemeinden und Arbeitsbereichen der Landeskirche und Kirchenkreise werden zum Themenkomplex geschult. Für sexualisierte Gewalt besteht bereits im Verdachtsfall eine Meldepflicht. Die Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ in Bielefeld steht als vertrauliche Ansprechstelle für Betroffene und beratend und unterstützend für Fragen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Ansprechpartnerin für Betroffene ist Kirchenrätin Daniela Fricke, 0521 594-308, oder per Mail)