Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kindergärten: Neustart nach den Sommerferien ab 17. August

Erstellt am 28.07.2020

Aufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung

Am 8. Juni 2020 haben die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen. Das Infektionsgeschehen und die Erfahrungen der letzten Wochen lassen nun die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung zu. Ab dem 17. August 2020 gilt für die Kindertagesbetreuung daher wieder der Regelbetrieb. Diese Öffnung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Es kann aber wieder zu Einschränkungen kommen, lokal oder auch landesweit, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erfordert.

Der eingeschränkte Regelbetrieb war ursprünglich befristet bis zum 31. August. Dass wir nun etwas früher als geplant in den Regelbetrieb starten, ist insbesondere dem Wunsch geschuldet, grundsätzlich einen Gleichklang mit Schule herzustellen. Dort soll mit dem Beginn des neuen Schuljahres am 12. August der Regelbetrieb aufgenommen werden. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen haben wir uns für die Kindertagesbetreuung nun auf den 17. August verständigt, um auch denen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Hälfte der Schulferien haben, genug Vorbereitungszeit für diesen nächsten Schritt einzuräumen.

Drei Fragen zum Regelbetrieb und den Hygieneregeln in den Kindergärten an Dorothee Holzmeier aus der Kindergarten-Fachberatung:

Mit der Aufnahme des Regelbetriebs gelten die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt. Daneben sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung von SARS-CoV-2 verhindern sollen und gesondert geregelt werden, nach wie vor zu beachten. Um die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, werden für den Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie begleitende Empfehlungen veröffentlicht. Hier werden unter anderem Hinweise zum Umgang mit Kindern mit Krankheitssymptomen und zu notwendigen Hygienemaßnahmen gegeben.

Die detaillierte Regelung, die ab sofort gültig ist, finden Sie in diesem PDF-Dokument „Offiziellen Information zum Umgang mit Krankheitssymptomen“.

Im Regelbetrieb haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung, das heißt, auch in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang.

Zudem können alle gewohnten pädagogischen Konzepte wieder umgesetzt werden, denn eine strikte Trennung von Gruppen, wie sie im eingeschränkten Regelbetrieb erforderlich war, muss nicht mehr eingehalten werden.

Sollte (coronabedingt) nicht ausreichend Personal in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind vom Träger mit dem jeweiligen Landesjugendamt Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung der Betreuung zu entwickeln, hier kann es zu Einschränkungen in der Betreuung kommen.

Um für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz im Umgang mit SARS-CoV-2 zu sorgen, erhalten alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie alle Kindertagespflegepersonen vom 03.08.2020 bis zum 09.10.2020 die Möglichkeit, sich alle 14 Tage freiwillig auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. 

Die Testungen sollen für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen im Wechsel mit dem Schulbereich, in der 32., 34., 36., 38. und 40. Kalenderwoche stattfinden. Testungen von Kindern sind nicht vorgesehen.

Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen.

Nähere Informationen zur Organisation erfolgen gesondert.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Familienminister Joachim Stamp: „Die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Familien haben in den letzten Monaten einen unvorstellbaren Kraftakt gestemmt. Für das großartige Engagement und die Flexibilität aller Beteiligten bedanke ich mich herzlich. Für mich stand immer fest, dass der Schutz aller, der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegepersonen, der Kinder und Eltern gewährleistet sein und daher jeder Öffnungsschritt wohlüberlegt sein muss. Nach Erörterung mit allen Beteiligten halten wir es für verantwortbar, das volle Regelangebot zu machen. Zum 17. August gehen wir – allerdings weiterhin unter Vorbehalt des Infektionsgeschehens – wieder in den Regelbetrieb. Klar ist: Dies bleibt ein Regelbetrieb in der Pandemie.“

Foto: (c) Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration | Foto: H. Severin

Quarantäne für Kindergartenkinder aus dem Sommerurlaub in Risikogebieten

Erstellt am 29.06.2020

Die Coronaeinreiseverordnung regelt für Einreisende aus internationalen Risikogebieten eine Quarantänepflicht (mit Ausnahmen). Zudem werden Meldepflichten der Einreisenden gegenüber dem Gesundheitsamt geregelt. Aufgrund möglicher Änderungen über den Verlauf der Sommerferien erfolgt an dieser Stelle nur der grundsätzliche Hinweis, dass für bestimmte Länder, in denen Beschäftigte, Kindertagespflegepersonen oder betreute Kinder in den kommenden Wochen Urlaub machen, von einer anschließenden Quarantänepflicht umfasst sind oder sein können.

Dieser Information ist die aktuell gültige Coronaeinreiseverordnung beigefügt sowie die gegenwärtige Aufstellung des RKI, in denen die internationalen Risikogebiete ausgewiesen sind. Die jeweils aktuellen Regelungen finden Sie hier auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Kindergartenbetreuung ab dem 08. Juni möglich

Erstellt am 20.05.2020

Ab dem 8. Juni 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen. Alle Kinder haben dann wieder grundsätzlich einen – allerdings durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten – Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung. 

Ständig aktualisierte Informationen des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen stellen wir hier zur Verfügung.

Ab dem 14.Mai 2020

Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden. Die Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen und überschaubaren Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.

Ab dem 28. Mai 2020

In einem weiteren Öffnungsschritt sollen am 28.05. alle weiteren Vorschulkinder in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.

Weiterer Öffnungsschritt ab dem 08. Juni:

Auf dieser neuen Stufe ist eine Bevorzugung einzelner Personengruppen nicht mehr vorgesehen. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie soll die Betreuung unter Maßgaben des Infektionsschutzes grundsätzlich in eingeschränktem Umfang angeboten werden. In Orientierung an den jeweiligen Betreuungsverträgen und in Anlehnung an das KiBiz sind dies in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf den zeitlichen Betreuungsumfang 15 statt 25 Stunden, 25 statt 35 Stunden und 35 statt 45 Stunden wöchentlich. Die jeweilige Ausgestaltung obliegt den Einrichtungen. Aspekte des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind in Abstimmung mit dem Jugendamt zu berücksichtigen.

Die maximalen Größen der einzelnen Gruppensettings entsprechen den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 19 KiBiz. Eine Überbelegung ist nur entsprechend den Vorgaben des KiBiz möglich. Neue Überbelegungen sollten möglichst vermieden werden.

Soweit eingeschränkte Personalressourcen dies erfordern, können in den Kindertageseinrichtungen nach Abstimmung mit dem jeweiligen Jugendamt auch geringere Betreuungsumfänge angeboten werden. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind in Abstimmung mit dem Landesjugendamt unter Einbeziehung des Jugendamtes auch höhere Betreuungsumfänge möglich.

In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die besonderen Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht vor Ort dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation ausgeschlossen werden kann. Soweit es die Gesamtsituation vor Ort erfordert, kann in Abstimmung mit der Fachberatungsstelle eine anteilige Reduzierung der Betreuungsumfänge erfolgen. Entscheidend ist, dass allen Kindern eine Betreuung ggf. auch in einem eingeschränkten Umfang ermöglicht wird.

Es dürfen allerdings keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Zudem dürfen sie nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen. Auch dabei sind Art und Ausprägung der Krankheitssymptome unerheblich.

Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung

Brief von Familienminister Dr. Joachim Stamp an alle Eltern

Liebe Eltern,

die Corona-Pandemie stellt uns alle vor ungeahnte Herausforderungen. Insbesondere für Familien mit Kindern ist der Lock-Down eine enorme Belastung. Als Familienvater von zwei Töchtern weiß ich, wie sehr sich die Kinder nach ihren Freundinnen und Freunden sehnen. Ich weiß, wie wichtig es ist, dass Kinder wieder täglich in der Kindertagesbetreuung gefördert werden. Und ich weiß, mit welchen Härten Eltern unter den derzeitigen Umständen zu kämpfen haben, um Familie und Beruf irgendwie gemeinsam hinzubekommen. Ich habe daher mehrfach öffentlich kritisiert, dass die Perspektive von Familien in der öffentlichen Diskussion zu kurz kommt. Gerade Familien mit jüngeren Kindern haben mit großem Verzicht Außergewöhnliches geleistet und entscheidend dazu beigetragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dafür danke ich Ihnen von ganzem Herzen.

Schrittweise Öffnung

Wir können jetzt die Kindertagesbetreuung schrittweise wieder öffnen. Ich hätte mir dabei gewünscht, dass wir als Länder hier vom Bund schon früher grünes Licht bekommen hätten, denn ein Konzept lag vor. Umso wichtiger ist es, jetzt keine Zeit zu verlieren, um die weiteren Öffnungsschritte zügig einzuleiten.

Bei allen Schritten müssen wir allerdings bedenken, dass wir mit jüngeren Kindern die Abstandsregeln nicht einhalten können. Im Gegenteil: Sie brauchen Nähe und Geborgenheit. Darum haben wir ein Konzept entwickelt, wie mit kleineren Gruppen Hygieneregeln eingehalten werden können und ein verantwortbarer Umgang in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege möglich ist.

Betreuungspersonal fehlt

Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass uns momentan viele Fachkräfte fehlen, die zur Risikogruppe gehören. Die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen müssen derzeit mit landesweit über 20 Prozent weniger Personal arbeiten. Wir haben also insgesamt durch die kleineren Gruppen einen höheren Betreuungsaufwand bei deutlich weniger Personalressourcen.

Deswegen können in den nächsten beiden Öffnungsschritten noch nicht alle Kinder berücksichtigt werden. Wir haben nach vielen intensiven Beratungen mit Kommunen, Trägern, Verbänden der Kindertagespflege, Gewerkschaften und Landeselternbeirat Kriterien festgelegt, mit denen wir bei der stufenweisen Öffnung vorgehen.

Wir haben die Vorschulkinder besonders berücksichtigt, um ihnen einen guten und geordneten Übergang aus ihrer Kita-Zeit zu ermöglichen. Ebenso möchten wir allen Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit geben, wieder in ihrer Kindertagespflegestelle betreut zu werden. Auch hier wollen wir genug Zeit für einen geordneten und liebevollen Übergang in die Kindertageseinrichtung schaffen.

Darüber hinaus nehmen wir Kinder mit Behinderungen in den Blick. Diese Kinder haben oftmals erhöhten pädagogischen Förderbedarf und brauchen darüber hinaus Therapien, die vielfach in der Kindertagesbetreuungseinrichtung erbracht werden.

Kleine Schritte Richtung Normalität

Ich weiß, dass ich viele Familien enttäusche, die durch die Öffnungsschritte noch nicht entlastet werden. Manche hätten sich lieber ein tage- oder stundenweises Konzept gewünscht, das dann noch mehr Kinder eingebunden hätte. Wir haben dies mit den Trägern intensiv diskutiert, sind aber in der Abwägung zu dem gemeinsamen Ergebnis gekommen, dass nur wenige Stunden an wenigen Tagen den Familien nur wenig hilft, während wir mit dem gewählten Schritt zunächst für die Kinder, die sich in einem Übergang befinden, eine echte Betreuung ermöglichen können.

Es haben mich auch Zuschriften erreicht, die gefordert haben, die Entscheidung den Kitaleitungen vor Ort zu übertragen. Dies wäre für mich vielleicht der bequemste Weg gewesen. Aber auch hier haben wir auf ausdrücklichen Wunsch der Träger den gemeinsamen Entschluss gefasst, die Entscheidung, wer kommen darf und wer nicht, nicht auf die Kitaleitungen abzuwälzen und im ganzen Land gleich vorzugehen. Darum öffnen wir in Schritten.

Weitere Öffnung im Juni für alle

Im Juni wollen wir einen weiteren Öffnungsschritt vollziehen, bei dem alle Kinder einbezogen werden. In welchem Umfang dies möglich ist, können wir heute noch nicht präzise voraussagen. Das wird davon abhängen, wie viele Fachkräfte in der Kindertagespflege und in den Einrichtungen zur Verfügung stehen und ob weitere wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infektionsgeschehen auch wieder größere Gruppen zulassen.

Es wäre unfair, Ihnen heute Versprechen zu geben, die nicht eingehalten werden können. Ich verspreche Ihnen aber, dass ich mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin fortlaufend unsere Konzepte weiterentwickeln werde, um so schnell wie möglich und verantwortbar allen Kindern wieder ihre Kindertagesbetreuung zu ermöglichen.

Ich weiß, dass wir Ihnen viel zumuten. Gleichzeitig hoffe ich, dass ich Ihnen erläutern konnte, warum wir diesen Weg der schrittweisen Öffnung gehen.

Ich bitte um Ihr Verständnis und wünsche Ihnen, Ihren Familien und uns allen Kraft und Gesundheit für die nächsten Wochen.

Herzliche Grüße Ihr

Dr. Joachim Stamp

NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp