Stifter sind Visionäre

Stiftungen wurden schon immer von Visionären, Pragmatikern, Wohltätern und vielen anderen unterschiedlichen Stifterpersönlichkeiten errichtet.

Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden. Diese Aussage bezieht sich auf jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist und natürlich auch auf jede juristische Person (z.B. eine GmbH oder AG).

Um Stifter oder Stifterin zu werden, müssen Sie nicht über große Reichtümer verfügen. Es reicht vielmehr der Wunsch, auch über das eigene Leben hinaus einen Beitrag zu einer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe zu leisten. Die Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ bietet dafür einen idealen Rahmen. Wir laden Sie herzlich ein, sich ganz nach Ihren Möglichkeiten zu beteiligen.

Nie war es einfacher Stifter und Stifterin zu werden

Vorbei sind die Zeiten, als es nur Vermögenden möglich war, eine Stiftung zu errichten. Vorbei sind die Zeiten oft großer bürokratischer Hemmnisse durch die Stiftungsaufsicht. Heute genügt - zum Beispiel hier bei der Kirche mit Zukunft an Weser und Werre - ein unterschriebener und ausgefüllter "Zeichnungsbrief", um Stifter durch eine Zustiftung zu werden.

Kirche mit Zukunft an Weser und Werre macht Ihnen vier verschiedene Angebote!

Vier unterschiedliche Wege gibt es, in unserer Stiftung nachhaltig Gutes zu bewirken:

  1. Zustiftung
  2. Fonds
  3. Testamentarisch stiften
  4. Stiften auf Probe – das Sitftungsdarlehen

Zustiftung

Bereits ab 1.000 Euro können Sie sich auf einmalige und nachhaltige Weise als Zustifterin und Zustifter einbringen. Ihre Zustiftung kann z.B. ein konkretes, satzungsgemäßes Projekt (z.B. die Arbeit mit dementiell Erkrankten) fördern oder universell für alle Aufgaben in den Kirchengemeinden gedacht sein.

Das Einzige, was dafür erforderlich ist, ist der ausgefüllte Zeichnungsbrief, den Sie bitte an uns senden.

Stifter/Stifterin eines Fonds

Ein Stiftungsfonds ist eine Art von Sondervermögen innerhalb des Stiftungsvermögens. Wenn wir eine Stiftung als Haus ansehen, dann wäre ein Stiftungsfonds eine Art von Eigentumswohnung innerhalbdieses Hauses „Stiftung“.

Die Besonderheit liegt darin, dass den Stiftern eines Fonds zwei besondere Rechte eingeräumt werden:

Als Stifter/in eines Fonds können Sie diesem einen Namen geben. Zum Beispiel:„Max Mustermann-Fonds für die berufliche Förderung junger Menschen“ könnte so ein Fonds heißen.

Für Stifter, welche ihre Gabe gerne mit einem Namen verbinden möchten, ist dies eine attraktive Möglichkeit.

Aus dem Beispiel klang es schon heraus: Fonds werden öfters zweckbestimmt errichtet. Kirche mit Zukunft an Weser und Werre deckt weite Teile der Palette sozialen Handelns ab. Mittels eines Fonds können Sie beispielsweise einen einzelnen Aspekt aus dieser Palette gezielt unterstützten, den Förderzweck festlegen. Also im vorliegenden Beispiel die berufliche Förderung junger Menschen, nicht aber die mildtätige Unterstützung dementiell Erkrankter.

Ein Stiftungsfonds kommt einer eigenen Stiftung schon relativ nahe. Sie können einen Namen vergeben und einen Zweck bestimmen. Damit endet auch schon Ihre Verpflichtung! Im Gegenzug können Sie dafür eine Rechenschaft einfordern, was nun konkret aus Ihrem Fonds gefördert wurde. Eine eigene Satzung ist bei einem Fonds nicht erforderlich.

Die Stiftung eines Fonds ist einfach!
Bereits ab 10.000 Euro können Sie sich auf einmalige und nachhaltige Weise alsStifter/in eines Fondsin die Stiftung Kirche mit Zukunft an Weser und Werre einbringen. Das Einzige, was dafür erforderlich ist, ist der in 5 Minuten ausgefüllte Zeichnungsbrief, den Sie an uns senden.

Sie finden ihn hier als pdf-Datei zum Herunterladen oder als Anhang zu unserer Stiftungsbroschüre. Sie können darin den Zweck des Fonds benennen und dem Fonds einen Namen verleihen.

Testamentarisch stiften

Viele Menschen treibt die Sorge, was aus ihrem Ersparten nach dem Tod wird. Auch danach soll mit dem Geld Gutes getan werden. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ ist dies möglich. Und Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer Not lindern wird. Die Stiftung „Kirche mit Zukunft an Weser und Werre“ ist übrigens von der Erbschaftssteuer befreit.

Wenn Sie uns ein Vermächtnis zukommen lassen oder die Stiftung als Erbe einsetzen möchten, sollten Sie dies mit einem Notar besprechen. Wir können Ihnen hier gerne Kontakte vermitteln.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Erben und Vererben finden Sie zum Beispiel beim Bundesjustizministerium.

Stiften auf Probe – das Stiftungsdarlehen

Die Zukunft ist ungewiss. Und so ist es für uns manchmal nur schwer planbar, wie sich die finanziellen Verhältnisse entwickeln. Manch einen hält diese Tatsache zunächst von einer Zustiftung ab.

Eine Lösung hierfür ist die "Stiftung auf Probe", wie wir das Stiftungsdarlehen nennen, das wir anbieten.

Mit einem zinsfreien Darlehen ab 1.000 Euro an die Stiftung Kirche mit Zukunft an Weser und Werre können Sie die Stiftungsaufgaben wirkungsvoll unterstützen. Und Sie haben die Gewissheit, dass Sie das Geld bei Bedarf oder nach Ablauf der vereinbarten Zeit zurückbekommen.

Sollten Sie irgendwann das Gefühl haben, dass Sie die zur Verfügung gestellten Mittel nicht mehr benötigen, können Sie das der Stiftung gewährte Darlehen jederzeit – oder testamentarisch – in eine Zustiftung umwandeln. Nie war stiften so einfach!

Wenn Sie sich entscheiden, Stifter/in auf Probe zu werden und der Kirche mit Zukunft an Weser und Werre ein Darlehen zu gewähren, können sie bereits in wenigen Tagen den Darlehensvertrag in den Händen halten. Füllen Sie auch dazu bitte diese Option im Zeichnungsbrief aus. Herzlichen Dank!