Prävention vor sexualisierter Gewalt

Offensive gegen Missbrauch - Darum geht's:

Um Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen bestmöglich vor sexualisierter Gewalt zu schützen, müssen haupt- und ehrenamtlich tätige Personen in unserem Kirchenkreisverband für dieses Thema sensibilisiert werden.    

Die Evangelische Kirche hat sich dieses Thema selbst auferlegt. Die Umsetzung liegt für unsere vier Kirchenkreise Herford, Minden, Lübbecke und Vlotho beim Kirchenkreisverband. Es müssen bis Ende März nächsten Jahres zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das auch zukünftig überprüft wird.

Des Weiteren benötigen wir alle Wissen über die vielfältigen Aspekte, die dieses Thema in sich trägt – begonnen bei einer Begriffsbestimmung, über Strategien der Täter:innen bis hin zu Risikofaktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen. Wir müssen wissen, wie wir Gefahren ermitteln können (Stichwort Risikoanalyse), wir müssen wissen, was zu tun ist, um Kinder und Jugendliche zu schützen (Stichwort Schutzkonzept) und wir müssen wissen, wie wir uns verhalten, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt im Raum steht (Stichwort Interventionsplan). Dieses Wissen wird in verschiedenen Schulungsmodulen von unseren Multiplikator:innen Uwe Bleicher, Kerstin Böger-Fischer und Heike Wellner vermittelt. Weiterhin müssen alle Gemeinden bis 2024 ein umfangreiches Konzept vorlegen, das für einen besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt sorgen soll.

Am 18. Oktober 2019 hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Die Richtlinie fußt auf Artikel 9 der Grundverordnung der EKD und setzt damit einen verbindlichen Rahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.

2020 wurde in den vier Kirchenkreisen Herford, Lübbecke, Minden und Vlotho in einer ersten Hochrechnung ermittelt, dass rund 7.000 ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende geschult werden müssen.

Wer von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch betroffen ist, kann sich vertrauensvoll an Kirchenrätin Daniela Fricke unter den Telefonnummern 0521/594308 oder 0175/5859852 wenden.

Präventive Schulungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt: Pfarrerinnen und Pfarrer informieren sich über Umsetzung

Erstellt am 26.09.2021

"Wir lassen keine sexualisierte Gewalt zu und tun alles in unserer Macht Stehende, um dem vorzubeugen", sagte Superintendentin Dorothea Goudefroy zum Auftakt der anstehenden Schulungs-Periode zur Vorbeugung und dem Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt. Jetzt geht es an die konkrete Umsetzung der Schulungen der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Darüber haben Koordinatorin Anna-Lena Köhler von der Erwachsenenbildung sowie die extra bei der Landeskirche für die Schulung ausgebildeten Multiplikatoren Uwe Bleicher und Heike Wellner alle Pfarrerinnen und Pfarrer im Evangelischen Kirchenkreis Vlotho informiert.

Nachdem die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen im November 2020 das so genannte "Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt" verabschiedet hatte, steht nun die Umsetzung in den Kirchenkreisen und Gemeinden vor Ort an - also auch in den 16 Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Vlotho. Um die Pfarrerinnen und Pfarrer über die anstehenden Maßnahmen zu informieren, waren Anna-Lena Köhler von der Evangelischen Erwachsenenbildung, Heike Wellner vom Diakonischen Werk im Evangelischen Kirchenkreis Herford und Uwe Bleicher von der Diakonie Stiftung Salem zur Pfarrkonferenz in das Dietrich-Bonhoeffer-Haus Bad Oeynhausen eingeladen.

Zunächst müssen bis Ende März kommenden Jahres von zahlreichen Haupt- und Ehrenamtlichen in jeder Kirchengemeinde, jeder Verwaltung und allen weiteren Institutionen erweiterte Führungszeugnisse angefordert und vorgelegt werden. Bis 2024 müssen von jeder Gemeinde und jeder Institution Schutzkonzepte erarbeitet werden, in denen Maßnahmen beschrieben werden, die für einen besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt sorgen. Außerdem werden in den kommenden Jahren fortlaufend Schulungen nach einem einheitlichen Qualitätsstandard durchgeführt, die zur Prävention die Handlungsweisen von Sexualstraftäterinnen und -tätern beleuchten und Anzeichen von sexualisierter Gewalt sichtbar machen sollen. Je nach Kontakt in der täglichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen werden die Schulungen in unterschiedlicher Intensität durchgeführt. „Geschult werden zunächst die Pfarrerinnen und Pfarrer, die Presbyterien und die Mitglieder des Kreissynodalvorstandes. Danach werden dann weitere Mitarbeitergruppen geschult. In den Kirchenkreisen Vlotho, Minden, Lübbecke und Herford sind das laut Schätzungen insgesamt bis zu 7.000 Menschen“, fasst Anna-Lena Köhler zusammen. Für die Schulungen werden zurzeit erste Terminvorschläge gemacht. „Wichtig ist uns, dass die Schulungen in allen vier Kirchenkreisen gut erreichbar sind.“

Um das komplexe und schwierige Thema greifbarer zu machen, stellten sich die anwesenden Pfarrerinnen und Pfarrer den Fragen des Präventionsteams: Wo fängt sexualisierte Gewalt an? Die Ergebnisse in den Gruppen seien sehr unterschiedlich gewesen: Für die Einen beginne sexualisierte Gewalt bereits mit dem Erzählen von anstößigen Witzen, für Andere bei Umarmungen, und bei wieder Anderen bei ungewollten Berührungen. „Und genau das ist das Schwierige bei diesem Thema,“ erklärt Heike Wellner, „denn es gibt nicht nur eindeutige Punkte. Es gibt nicht nur die eine Form von sexualisierter Gewalt.“ Kollege Uwe Bleicher führte fort: „Jeder Mensch hat seine Grenzen. Diese Grenzen müssen wir erkennen, wir müssen sie respektieren und dürfen sie nicht überschreiten. Da müssen wir den richtigen Weg finden und auf unterschiedliche Signale und Trigger achten", so der Sexualpädagoge.

Das Ziel eines Schutzkonzeptes müsse sein, Handlungssicherheit zu gewährleisten, aber auch den Spielraum der Täter einzuschränken. „Wir reden hier von einem System mit spezifischen Maßnahmen. Einer Verknüpfung von Handlungsplänen, Notfallplänen, aber auch von Aufarbeitung und Rehabilitation“, so Bleicher. Wichtig sei dabei auch, dass die Schutzkonzepte passgenau für die einzelnen Gemeinden und Einrichtungen konzipiert und in deren Struktur eingebunden werden. „Das ist mit Sicherheit ein riesengroßes Maßnahmenpaket und eine sehr gute Investition in die Zukunft", sagte Superintendentin Dorothea Goudefroy zum Abschluss des Vortrages und appellierte noch daran, jeden Verdachtsfall und jede Ausfälligkeit unverzüglich zu melden: „Unsere Mitarbeitenden sind auch jetzt schon gut geschult und nehmen jeden Hinweis vertraulich auf.“

Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, können sich – selbstverständlich vertraulich – an Kirchenrätin Daniela Fricke wenden (Telefon: 0521 594-308, Mobil: 0175 585 98 52).

Daniela Fricke

Landeskirchliche Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-308
E-Mail:

Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt: Tausende Haupt- und Ehrenamtliche werden präventiv geschult

Erstellt am 25.08.2021

Der Evangelische Kirchenkreis Vlotho stellt sich gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt. In den kommenden Jahren sollen zahlreiche ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden in den 17 Gemeinden in Bad Oeynhausen, Vlotho, Gohfeld und dem Süden von Porta Westfalica geschult werden, um Missbrauch keine Chance zu bieten und im Ernstfall Anzeichen erkennen zu können. Zum Auftakt hat sich das ehrenamtliche Leitungsgremium des Kirchenkreises, der Kreissynodalvorstand, über das westfalenweite Gesetz und die anstehenden Maßnahmen informiert.

Superintendentin Dorothea Goudefroy weiß um die Herausforderungen, die das neue Kirchengesetz mit sich bringt, betont aber: "Wir lassen keine sexualisierte Gewalt zu und tun alles in unserer Macht stehende, um dem vorzubeugen. Dazu müssen wir gemeinsam auf den Weg kommen und alle Gemeinden im Kirchenkreis mitnehmen."

Das im November 2020 von der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) beschlossene Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sieht drei Schritte vor, die jeder Kirchenkreis und jede Gemeinde der westfälischen Landeskirche durchführen muss: Zunächst müssen bis Ende März kommenden Jahres von allen Haupt- und Ehrenamtlichen in jeder Kirchengemeinde, jeder Verwaltung und allen weiteren Institutionen erweiterte Führungszeugnisse angefordert und vorgelegt werden. Bis 2024 müssen von jeder Gemeinde und jeder Institution Schutzkonzepte erarbeitet werden, in denen Maßnahmen beschrieben werden, die für einen besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch sorgen. Außerdem werden in den kommenden Jahren fortlaufend Schulungen nach einem einheitlichen Qualitätsstandard durchgeführt, die zur Prävention die Handlungsweisen von Sexualstraftäterinnen und -Tätern beleuchten und Anzeichen von sexuellem Missbrauch sichtbar machen sollen. Je nach Kontakt in der täglichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen werden die Schulungen in unterschiedlicher Intensität durchgeführt.

"Nach einer ersten Hochrechnung des Kirchenkreisverbandsvorstandes aus 2020 werden in den vier Kirchenkreisen Vlotho, Herford, Lübbecke und Minden rund 7.000 ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende geschult", erklärt Anna-Lena Köhler von der Erwachsenenbildung im Kirchenkreisverband, die gemeinsam mit ihren Kolleginnen für die Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zuständig ist. "Für die Schulungen wurden Heike Wellner vom Diakonischen Werk im Evangelischen Kirchenkreis Herford, Uwe Bleicher von der Diakonischen Stiftung Salem in Minden und Kerstin Böger-Fischer vom Evangelischen Kirchenkreis Lübbecke umfangreich geschult. Sie sollen als Multiplikatoren wirken und die Schulungen durchführen.

Noch im Herbst dieses Jahres werden die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Kreissynode über die Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt informiert und in die nächsten Schritte einbezogen. Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, können sich – selbstverständlich vertraulich – an Kirchenrätin Daniela Fricke wenden (Telefon: 0521 594-308, Mobil: 0175 585 98 52).

Haben den Kreissynodalvorstand über die Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt informiert: (von links) Kerstin Böger-Fischer (Jugendreferentin, Kirchenkreis Lübbecke), Anna-Lena Köhler (Ev. Erwachsenenbildung) und Heike Wellner (Diakonisches Werk im Kirchenkreis Herford).