Zum Schutz unserer Besucher und der Mitarbeitenden bitten wir um Einhaltung der nachfolgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln.
Im Kreiskirchenamt
- ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten.
- ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- besteht eine Händedesinfektionspflicht (Desinfektionsspender im Eingangsbereich).
- besteht eine Anmeldepflicht für alle Besucher. Zur Wahrung des Abstandes ist hierfür eine entsprechende Barriere im Empfangsbereich aufgestellt. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeit muss jeder Besucher seine Kontaktdaten hinterlegen.
- findet der Besucherkontakt in der Wiedereintrittsstelle statt.
(Nach Anmeldung ist, unter Einhaltung der Hygieneregeln, der Besuch in einer Fachabteilung möglich). - dürfen sich nicht mehr als 2 Personen im Wartebereich aufhalten.
Alle weiteren Besucher müssen vor der Tür warten. - sind alle Fächer jederzeit, unter Einhaltung der Hygienevorschriften, zugänglich.
Personen mit nicht vom Arzt abgeklärten Krankheitssymptomen werden gebeten, dem Kreiskirchenamt fernzubleiben.