Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Kann man nur konfirmiert werden, wenn man am kirchlichen Unterricht teilgenommen hat?
Bekommen Eltern Bescheid, wann sie ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden sollen?
Kann ein Kind auch dann konfirmiert werden, wenn die Eltern nicht der Kirche angehören?
Muss man für die Konfirmation getauft sein?
Welche Rechte bekommen die Jugendlichen mit der Konfirmation?
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Konfirmation in der evangelischen Kirche finden Sie auf dieser Seite. Klicken Sie auf die Fragen links und sie gelangen direkt zu unserer Antwort.
Taufe und Konfirmation gehören zusammen: In der Konfirmation bestätigen die Konfirmanden die Taufe, bei der Eltern und Paten stellvertretend das Taufversprechen gaben. Die Konfirmation wird mit einem Gottesdienst gefeiert. Sie bildet den feierlichen Abschluss des kirchlichen Unterrichts.
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Außerdem bekommen die Jugendlichen mit der Konfirmation besondere Rechte (siehe unten).
Ja. Der Unterricht ist Voraussetzung zur Konfirmation.
Ja. In der Regel werden die Eltern evangelischer Kinder schriftlich eingeladen, ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anzumelden, wenn das Kind im 7. Schuljahr ist. Eltern können ein Kind auch von sich aus beim Pfarrer oder bei der Pfarrerin anmelden.
Ja, die Konfirmation ist möglich.
Ja. Die Konfirmation setzt voraus, dass der Konfirmand oder die Konfirmandin zur evangelischen Kirche gehört, also evangelisch getauft ist. Ist ein Kind nicht getauft, kann es dennoch am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Der Unterricht dient dann als Vorbereitung für die Taufe. Das Kind wird auf seinen Wunsch während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft.
Mit der Konfirmation wird man zum Abendmahl zugelassen und erhält die Berechtigung, selbst ein Patenamt in der evangelischen Kirche zu übernehmen. Nach der Konfirmation kann man an kirchlichen Wahlen zum Presbyterium teilnehmen – aktiv ab dem 16. Lebensjahr und passiv ab dem 18. Lebensjahr. Die Konfirmation ist zudem die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.
Ja. Wer als Jugendlicher nicht konfirmiert wurde, kann als Erwachsener konfirmiert werden. Die Konfirmation findet dann nach einer Vorbereitung statt.