Werde ich noch einmal getauft?
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Wiedereintritt in die evangelische Kirche finden Sie auf dieser Seite. Klicken Sie auf die Fragen links und sie gelangen direkt zu unserer Antwort.
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Gerne können Sie auch über den Kirchenkreis Kontakt zum "Wiedereintritts-Team" aufnehmen. Alle Informationen zum Kircheneintritt finden Sie hier.
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium (Presbyterium) teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.