Aktuelle Corona-Informationen zur KiTa-Betreuung

Kindertagesbetreuung in der Sommerzeit: Brief an alle Eltern von NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp

Erstellt am 01.07.2021

Liebe Eltern,

vor rund drei Wochen hat die Kindertagesbetreuung den Regelbe­trieb wieder aufgenommen. Für uns alle und insbesondere für un­sere Kinder ist endlich ein Stück Normalität in den Alltag zurückge­kehrt. Seitdem erhalten die Kinder wieder uneingeschränkt früh­kindliche Bildung und können mit ihren Freundinnen und Freunden - auch aus anderen Gruppen - toben und spielen. Dies ist auch möglich, weil Sie während der Pandemie solidarisch und konse­quent waren. Sie haben Ihre Kinder phasenweise selbst betreut und seit April die vom Land zur Verfügung gestellten Selbsttests ge­nutzt, um das Infektionsrisiko in der Kita oder Kindertagespflege zu verringern.

Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftig­ten in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegeper­sonen mittlerweile überwiegend geimpft sind, bleibt es auch in den nächsten Wochen wichtig, dass Sie mit Ihren Kindern weiterhin das Testangebot wahrnehmen und die Tests regelmäßig, das heißt min­destens zweimal wöchentlich, durchführen. Wir stellen Ihnen hierfür weiterhin für Sie kostenlos Selbsttests zur Verfügung, die Sie, wie es sich in den letzten Wochen eingespielt hat, von Ihrer Kita oder Ihrer Kindertagespflegeperson erhalten. Ich weiß, dass das Testen eine zusätzliche Mühe für die Familien ist und die Kinder die Tests zum Teil ziemlich leid sind. In der Kindertagesbetreuung, in der an­ dere Maßnahmen wie das Abstandhalten oder das Tragen von Masken für Kinder nicht möglich sind, bleibt das konsequente Tes­ten aber ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Er schützt alle Beteiligten, vor allem die Kinder und ihre Familien vor möglichen Infektionsketten. Noch ist nicht absehbar, ob und wenn ja, wann kleinere Kinder geimpft werden können. Daher müssen wir, nachdem wir zu Beginn der Pandemie insbesondere die älteren Menschen gemeinsam geschützt haben, nun gemeinsam ganz be­sonders auf die Jüngsten in unserer Gesellschaft Acht geben, auch wenn sie bei einer Erkrankung in der Regel einen milden oder symptomfreien Verlauf haben.

Wir alle freuen uns auf einen schönen Sommer, der uns hoffentlich etwas Ruhe und Erholung bringt. Aber ich bitte Sie: Bleiben Sie wei­terhin vorsichtig und aufmerksam. Die Pandemie ist, auch wenn wir sie aktuell gut im Griff haben, noch nicht vorbei. Nehmen Sie daher gerade nach der Urlaubszeit das Testangebot ernst und testen Sie Ihre Kinder, bevor sie das Kindertagesbetreuungsangebot wieder besuchen.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu den Elternbeiträgen sagen: Viel ist in den vergangenen Monaten über dieses Thema gesagt und geschrieben worden. Ich hatte Ihnen im April schon dar­gelegt, dass die Landesregierung bereit ist, sich an einer Erstattung der Elternbeiträge für insgesamt drei Monate zu beteiligen. Ich freue mich, dass nun mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine erwei­terte Einigung für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrich­tungen und Kindertagespflege) und die Offene Ganztagsschule (OGS) getroffen werden konnte.

Diese Einigung sieht vor, dass nunmehr allen Eltern für einen wei­teren halben Monat Beiträge erlassen werden sollen. Jetzt ent­scheiden die Jugendämter, wie sie diese durch Land und Kommu­nen gemeinsam finanzierte Elternbeitragsbefreiung für dann rech­nerisch insgesamt dreieinhalb Monate an die Familien weiterleiten. Auch diese Beitragsfreiheit gilt unabhängig davon, ob die Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege betreut wur­den. Die Umsetzung vor Ort kann unterschiedlich und zeitversetzt erfolgen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit und grüße Sie herzlich

Ihr Dr. Joachim Stamp

NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp 

(Foto: Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen)

KiTa-Update für Eltern: Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab dem 7. Juni 2021

Erstellt am 26.05.2021

Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschrittes gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit der Regelbetrieb.

Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden, die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagespflegepersonen wird fortgesetzt.

Zur Eindämmung eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens können Kommunen im Rahmen einer Allgemeinverfügung in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen.

Auch das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung werden beobachtet. Wenn es erforderlich ist, wird es eine landesweite Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb geben.

Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten weiter, d.h. über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung entsprechend der Offiziellen Information vom 22. April 2021.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

KiTa-Update vom 25.05.2021: Einführung von sogenannten „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung - Anleitung hier

Erstellt am 25.05.2021

Seit April finden wochenweise Auslieferungen von Antigen-Schnelltests für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Kinder statt. Hierüber haben wir regelmäßig informiert.

Parallel haben wir geprüft, ob neben den Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests), die einen Abstrich des vorderen Nasenbereichs erfordern, auch kindgerechtere Selbsttests erhältlich sind. Als besonders kindgerecht gelten die sogenannten „Lolli“- Tests, die mittels eines Tupfers und einer Speichelprobe durchgeführt werden. Einige Produkte sind inzwischen als Selbsttests zugelassen worden. Wir haben uns deshalb entschieden, die bisherigen Selbsttests durch solche Tests zur Eigenanwendung zu ersetzen.

Wir werden in dieser Woche mit der Auslieferung der Tests beginnen. Es handelt sich um Tests der Firma „Shenzhen Watmind Medical“ mit der Bezeichnung „SARS-CoV 2 Antigen Schnelltest zur Eigenanwendung (kolloidales Gold)“.

Hinweise zur Anwendung

Die Probenentnahme erfolgt über eine Speichelprobe, bei der der sterile Einmaltupfer für mindestens 10 Sekunden unter der Zunge mindestens 5 Mal gedreht und vollständig mit Speichel getränkt wird. Beachten Sie hierbei bitte, dass 30 Minuten vor der Entnahme der Probe nichts gegessen und nichts getrunken werden sollte. Genaue Hinweise zur Anwendung entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Gebrauchsanweisung.

Der Hersteller der Tests hat bereits Übersetzungen in verschiedenen anderen Sprachen auf seiner Homepage veröffentlicht und weitere Sprachen werden voraussichtlich im Laufe der Woche folgen. Die Übersetzungen können unter diesem Link https://www.medical-schreiner.de/logistik.php abgerufen werden.

Das MKFFI wird in Kürze ein Video auf seiner Webseite einstellen, das Kindern und Eltern die Anwendung des Tests zeigt und erklärt. Dieses Video bietet eine erste kinderbezogene Orientierung für den Gebrauch des Tests. Das Video wird zudem auf den social media-Kanälen des Ministeriums, Facebook und Instagram, verbreitet.

Wie bei den bisherigen Selbsttests gilt auch bei diesem, dass der Test bei der Anwendung bei Kindern nur durch die Eltern durchgeführt werden kann.

Mit der Einführung dieser Tests gelten weiterhin die in der Offiziellen Information vom 08. April 2021 veröffentlichten Rahmenbedingungen. Die Anwendung der Selbsttests erfolgt weiterhin auf freiwilliger Basis. Kinder werden zu Hause von den Eltern getestet.

Die Vorlage eines Testergebnisses ist für die Aufnahme der Beschäftigung bzw. für die Wahrnehmung des Betreuungsangebotes keine Voraussetzung.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der Testungen als Beitrag zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens und zur Aufrechterhaltung des Betriebs Ihrer Kindertageseinrichtung und Ihrer Kindertagespflegestelle.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 

Selbsttests in den Kindertagesstätten ab dem 12. April 2021: Regeln und Anleitung zum Download

Erstellt am 09.04.2021

Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach dem 11. April 2021 bis auf Weiteres im eingeschränkten Regelbetrieb. Es gelten weiterhin die Regelungen, die in der Offiziellen Information vom 26. März 2021 aufgeführt sind.

Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 12. April 2021 wird von einem umfassenden Testangebot begleitet. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden landesseitig Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Kinder werden zu Hause von den Eltern getestet. Die Anwendung der Selbsttests erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Testmöglichkeit ist neben den weiterhin strikt einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und den Impfungen der Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen allerdings ein weiterer wichtiger Baustein, um den Gesundheits- und Infektionsschutz weiter zu erhöhen und damit den Betrieb der Kindertagesbetreuung aufrecht zu erhalten. Die Impfungen werden nach den Vorgaben des zu- ständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales fortgesetzt.

Die Vorlage eines Testergebnisses ist für die Aufnahme der Beschäftigung bzw. für die Wahrnehmung des Betreuungsangebotes keine Voraussetzung.

Informationen zum Selbsttest

Es werden sogenannte Antigen-Schnelltests geliefert, die nach 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Bei den vom MKFFI beschafften Tests handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Selbstanwendung durch Laien zugelassen sind. Die bereitgestellten Selbsttests werden mithilfe eines Abstrichs des vorderen Nasenbereichs durchgeführt. Die als Anlage beigefügte Bedie- nungsanleitung enthält einen QR-Code zu diesem Schulungsvideo. Die Anleitung kann auch hier abgerufen werden.

Bereitstellung und Umfang der Selbsttests

In der Woche ab dem 12. April 2021 werden die ersten Selbsttests über die Träger und Jugendämter an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt. Parallel beginnen weitere Auslieferungen, die ab dann direkt an die Einrichtungen erfolgen. Für die Kindertagespflege erfolgt die Auslieferung weiterhin an die Jugendämter. Das Ministerium hat Tests in ausreichender Menge bestellt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass es bei den Lieferungen zu zeitlichen Verzögerungen oder geringfügigen Mengenabweichungen kommen könnte.

Vorgesehen sind zwei Selbsttests pro Person und Woche sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder. Die Verteilung der Tests an die Beschäftigten und Eltern ist von den Einrichtungen in eigener Verantwortung vorzunehmen.

Zunächst werden Verpackungseinheiten mit fünf Tests zur Verfügung gestellt, die entsprechend zu verteilen sind. In der Folge sollen Einzelverpackungen geliefert werden.

Ort und Zeitpunkt der freiwilligen Testungen

Die Beschäftigten sollten sich mit dem Träger über Ort und Zeitpunkt der Selbsttestungen abstimmen. Die selbstständigen Kindertagespflegepersonen entscheiden in eigener Verantwortung.

Die Eltern testen ihre Kinder zu Hause mittels der zur Verfügung gestellten Selbsttests und entscheiden in eigener Verantwortung, wann sie ihre Kinder testen.

Umgang mit Testergebnissen

Bei einem positiven Testergebnis dürfen die Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen keine Kinder betreuen. Kinder, die positiv getestet wurden, dürfen das Kindertagesbetreuungsangebot nicht besuchen.

Das positive Selbsttestergebnis löst keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus. Es ist aber unverzüglich ein PCR-Test in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt vorzunehmen. Bis zum Testtermin sind alle Kontakte zu vermeiden und es sollte eine häusliche Quarantäne stattfinden. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen bzw. nach der Verfügung der örtlich zuständigen Behörden. Dies gilt auch für die Rückkehr des Kindes in das Betreuungsangebot bzw. die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 

Corona-Update für Kindergärten vom 26. März: Kindertagesbetreuung nach den Ostertagen

Erstellt am 06.04.2021

Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach den Ostertagen, zunächst mindestens bis zum 11. April 2021, im eingeschränkten Regelbetrieb.

Es gelten weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine medizinische Maske zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

Für die Kindertageseinrichtungen gilt:

  • Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm.
  • Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich oder es kann auf eine Einschränkung verzichtet werden. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheiden die Einrichtung bzw. der Träger.

Für die Kindertagespflege gilt:

  • In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.

Umgang mit Krankheitssymptomen:

Es bleibt bei dem Grundsatz: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle! Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich an die Eltern appelliert, ihre Kinder zum Schutz der Beschäftigten, der Kindertagespflegepersonen und der anderen Kinder in diesem Fall nicht in die Betreuung zu bringen. Vor diesem Hintergrund gilt weiterhin, dass die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson die Betreuung ablehnen kann, solange ein Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen sollten die Kinder, wie bisher, für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder betreut werden. Die Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern müssen weiterhin konsequent angewendet werden.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Kreis Minden-Lübbecke: Kita-Appell - Betreuungsangebote nur in dringenden Fällen nutzen

Der Kreis Minden-Lübbecke bittet die Eltern erneut darum, angesichts der weiterhin steigenden Infektionszahlen, das Betreuungsangebot in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten nur in dringenden Fällen zu nutzen.

Bekanntlich werden Einrichtungen mehr und mehr zu Infektionsherden und tragen aktuell massiv zur Virusverbreitung bei. Kinder, für die der Besuch in ihrer Kindertagesbetreuung unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot. Der Krisenstab appelliert eindringlich: Bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Betreuung, wenn es unbedingt notwendig ist und keine andere Betreuungsalternative möglich ist.

Zum Appell des Kreises im Wortlaut

Corona-Update für Kindergärten: Eingeschränkter Regelbetrieb vom 22. Februar 2021 bis 07. März 2021

Erstellt am 16.02.2021

Brief von NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp

Liebe Eltern,

die Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen sind für uns alle weiterhin eine harte Herausforderung und oftmals eine Zumutung. Unsere Gesellschaft ist genervt, die Stimmung gereizt. Viele haben vor allem Angst davor, dass sie oder Angehörige sich infizieren könnten. Andere empfinden Maßnahmen als falsch oder ungerecht und fühlen sich zu stark eingeschränkt oder in ihrer beruflichen Existenz bedroht.

Diese unterschiedlichen Sorgen gelten auch für die Kindertagesbetreuung. Wir müssen in der Politik versuchen, die verschiedenen Anliegen zusammenzuführen. Indem wir unsere Maßnahmen besser erklären, kann Vertrauen entstehen. Darum möchte ich Ihnen ausführlich erläutern, wie es weitergehen soll und warum ich mich nach Gesprächen mit Trägern, Gewerkschaften und Elternvertretern für diesen Weg entscheide.

Vorab: Die Regelung, dass wir die Kitas nicht schließen, aber feste Gruppen gebildet haben, dafür den Betreuungsumfang landesweit um 10 Stunden pro Woche reduziert und zusätzlich an Sie appelliert haben, nach Möglichkeit selbst zu Hause zu betreuen, hat – insgesamt gesehen – funktioniert. Landesweit haben im Durchschnitt Zweidrittel der Eltern die Kinder tatsächlich zu Hause betreut.

Mir ist bewusst, dass ich Ihnen viel zugemutet habe, indem ich an Eigenverantwortung und Solidarität appelliert habe und Sie gebeten habe, auf die Kindertagesbetreuung zu verzichten. Ich bin Ihnen dankbar, dass so viele von Ihnen diesem Appell gefolgt sind. Gemeinsam konnten wir Kitas und Kindertagespflege entlasten und gleichzeitig denjenigen, die auf Betreuung angewiesen waren, weiterhin Betreuung ermöglichen. In Zeiten, wo im Verlauf der Pandemie viel von der anfänglichen Solidarität verlorengegangen ist, ist das ein ermutigendes Zeichen. Manche anderen Bundesländer sind einen anderen Weg gegangen und haben den Zugang zur Kindertagesbetreuung erneut an Berufsgruppen der Eltern festgemacht. Ich bin froh und dankbar, dass wir die damit verbundenen Ungerechtigkeiten vermeiden konnten. Von daher noch einmal herzlichen Dank für diese Kooperation.

Es gibt für diese Pandemie kein Drehbuch. Darum können wir immer nur unter Vorbehalt planen. Wir müssen einerseits auf Sicht fahren. Andererseits möchte ich Ihnen einen Ausblick geben, wie es – natürlich abhängig vom Infektionsgeschehen – weitergehen kann.

Pandemie-Plan mit unterschiedlichen Phasen

Die aktuelle Phase des eingeschränkten Pandemiebetriebs gilt noch für diese Woche. Ich bitte Sie noch einmal, dass alle, die dazu beruflich und familiär in der Lage sind, auch in dieser Woche noch die Kinder zu Hause betreuen.

Zum 22. Februar 2021, also dem kommenden Montag, sind dann alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen. Allerdings bleibt es bei der klaren Vorgabe, dass es nur feste Gruppen geben darf. Dazu bleibt es zunächst bei der landesweiten Kürzung des Betreuungsumfangs um 10 Stunden pro Woche. Wir sind dann ab der kommenden Woche somit im landesweiten eingeschränkten Regelbetrieb.

Wenn das Infektionsgeschehen weiter sinkt, wird sich voraussichtlich ab dem 8. März 2021 die nächste Phase anschließen. Allerdings ist mir dabei wichtig, dass die Gruppentrennung auch bei verbesserter Pandemielage zunächst beibehalten wird. In Einrichtungen, in denen es zur Aufrechterhaltung des Infektionsschutzes notwendig ist, darf weiterhin der Betreuungsumfang bis zu maximal 10 Stunden pro Woche gekürzt werden. Dies wäre dann ein lokal eingeschränkter Regelbetrieb. Diese Regelung soll dann zunächst bis Ostern gelten. Voraussetzung dafür ist, dass das Infektionsgeschehen weiter sinkt.

Sollte sich das Pandemiegeschehen negativ verändern, werden wir ebenfalls reagieren. Bei stetig steigendem Infektionsgeschehen müssen wir dann eine Phase zurückgehen. Sollte es wider Erwarten zu einem sprunghaften Anstieg kommen, werden wir Kitas auch regional oder landesweit komplett schließen („Corona-Notbremse“). In einem solchen Notfall würde es dann tatsächlich auch nur eine ganz eng begrenzte Notbetreuung geben.

Selbstverständlich werden wir die Situation auch weiterhin täglich beobachten und uns regelmäßig mit Trägern, Elternvertretern und Gewerkschaften austauschen.

Kranke Kinder müssen Zuhause bleiben

Voraussetzung dafür, dass wir gemeinsam durch diese Krise kommen, ist der Grundsatz: Kranke Kinder dürfen nicht in die Kindertagesbetreuung gebracht werden. Viele Einrichtungen und auch die Kindertagespflegepersonen berichten uns, dass es hier immer noch Eltern gibt, die nicht konsequent genug sind. Wenn ein Kind Husten, Schnupfen, Fieber oder andere Symptome hat, muss es zu Hause bleiben. Darüber kann nicht diskutiert werden. Ich habe die dringende Bitte, dies wirklich konsequent zu beherzigen. Sie schützen damit nicht nur die Beschäftigten in Kita und Kindertagespflege, sondern auch den Betreuungsplatz ihres Kindes. Denn jede Kraft vor Ort wird gebraucht und soll nicht durch unnötige Ansteckung auch von Erkältungskrankheiten gefährdet werden oder ausfallen.

Und noch eine letzte Bitte: Gerade in dieser schwierigen Zeit ist ein „Dankeschön“ wichtig: ein Wort oder eine Geste gerade an diejenigen, die als Beschäftigte in den letzten Wochen, aber auch in Zukunft für unsere Jüngsten da sind. Lassen Sie uns mehr Miteinander vorleben und zeigen Sie die verdiente Wertschätzung den engagierten Teams in unseren Kitas und den Tagesmüttern und Tagesvätern. Sie haben es wirklich verdient.

Ich werde weiterhin alles daransetzen, dass wir so zügig wie möglich wieder mehr Normalität erreichen. Darum setze ich mich dafür ein, dass unsere Beschäftigten in Kita und Tagespflege zügiger geimpft werden. Mein Vorschlag wird jetzt im Bund in Berlin geprüft. Genauso verbessern wir die Testmöglichkeiten für die Beschäftigten und bereiten uns darauf vor, dass wir mit zertifizierten Selbsttests die Lage in unserer Kindertagesbetreuung positiv verändern können, sobald diese zugelassen und verfügbar sind.

Senkung der Elternbeiträge wird geprüft

Die Landesregierung behält auch die Elternbeitragserhebung im Blick und berät gemeinsam mit den Kommunen, inwieweit wir noch einmal rückwirkend einen anteiligen Ausgleich erstatten können. Dazu werde ich Sie erneut informieren.

Wir können diese Pandemie nur gemeinsam bewältigen, wenn wir partnerschaftlich miteinander umgehen. In diesem Sinne danke ich Ihnen sehr für Ihren Einsatz und das faire Miteinander mit allen Beteiligten.

Herzlichen Dank und Grüße

Ihr

Dr. Joachim Stamp

NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp 

(Foto: Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen)

Pandemie-Planung für die Kindertagesbetreuung

Notbetreuung in den Kindertagesstätten ab 11.01.2021: Diese Regeln gelten im verschärften Lockdown in NRW

Erstellt am 11.01.2021

Corona-Update vom 11.02.2021: Notbetreuung im Lockdown

Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.

Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:

  • Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen. 
  • Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.
  • Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.
  • Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.
  • Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.
  • Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalverordnung.

Zusätzliche Kinderkrankentage:

Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.

Elternbeiträge:

Minister Dr. Stamp hat sich mit dem Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Tests für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen:

Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 07. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin kostenlos testen lassen. Näheres kann dem beigefügten Schreiben zu den Testungen entnommen werden.

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Corona-Informationen für KiTa-Eltern vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Erstellt am 07.11.2020

Aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens und Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung 

Im Monat November werden ein weiteres Mal große Teile des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zeitlich begrenzt heruntergefahren. Die Angebote der Kindertagesbetreuung sind davon nicht betroffen. In der Fläche bleibt die Kindertagesbetreuung im rechtlichen Sinne im Regelbetrieb und somit für alle Kinder offen. Es ist ein Regelbetrieb in einer Pandemie und somit unter einzigartigen Bedingungen. Seitens der Träger sind wir gebeten worden, die Empfehlungen zur Kindertagesbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie vom 17. August 2020 noch einmal an wichtigen Stellen in Erinnerung zu rufen und auch auf aktuelle Ausprägungen hinzuweisen. Im Folgen- den erhalten Sie daher heute ergänzend zu den Empfehlungen eine Darstellung zu den Themen: 

  • Umgang mit Krankheitssymptomen
  • Lüften und Lufthygieneanlagen
  • Masken

Zum Umgang mit Krankheitssymptomen und zum effizienten Lüften sind ein Fließschema und ein Infoblatt beigefügt, die hoffentlich in der praktischen Arbeit und der Zusammenarbeit von Eltern mit der Kindertagesbetreuung unterstützt.

Umgang mit Krankheitssymptomen

Insgesamt haben wir positive Rückmeldungen zu unseren Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen erhalten, die wir in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsbereich und den nordrhein-westfälischen Landesverbänden des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte erstellt haben. Mit den aktuellen Entwicklungen möchten wir dennoch deutlich auf den an erster Stelle stehenden Grundsatz verweisen: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle. In den Empfehlungen ist dies wie folgt definiert: Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich an die Eltern appelliert, ihre Kinder zum Schutz der Beschäftigten und der anderen Kinder in diesem Fall nicht in die Betreuung zu bringen. Die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen ist durch die Pandemielage (dauerhafter Ausfall von Personen mit erhöhtem Risiko, Quarantänen, Wartezeit nach Testungen, Infektionsfälle) teilweise angespannt. Jede Ansteckung untereinander mit Grippe- oder Erkältungsviren oder anderen ansteckenden Krankheiten kann vor Ort zu Einschränkungen des Betreuungsangebotes bis zur Schließung einer Einrichtung führen. Vor diesem Hintergrund gilt weiterhin, dass die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson die Betreuung ablehnen kann, solange ein Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen haben hier weiter die volle Rückendeckung des Kinder- und Jugendministeriums. 

Lüften und Lufthygieneanlagen

Das Lüften von Innenräumen ist und bleibt eine ganz wesentliche Maßnahme zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole. Wir haben das mehrfache, tägliche Lüften seit Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes immer wieder empfohlen und diese Empfehlung bleibt auch bei den nun niedrigeren Temperaturen bestehen. Wichtig für die kältere Jahreszeit ist hier das richtige Lüften. Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Empfehlung zum Luftaustausch und effizientem Lüften in Schulen erarbeitet, die in ihren Empfehlungen an vielen Stellen auf die Kindertagesbetreuung übertragbar ist.

Das UBA empfiehlt, pro Stunde dreimal die Raumluft gegen Frischluft auszutauschen, d.h.:

  • Alle 20 Minuten mit weitgeöffneten Fenstern lüften (Stoßlüften)
  • Je größer die Temperaturdifferenz zwischen drinnen und draußen, desto effektiver und schneller geht das Lüften. Bei niedrigen Außentemperaturen ist ein Lüften von 3-5 Minuten ausreichend. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden.
  • Noch effektiver ist Querlüften, also das Öffnen durch gegenüberliegende Fenster.
  • Eine Kipplüftung wird nicht empfohlen, weil dadurch kein ausreichender Luftaustausch stattfindet.

Im Hinblick auf die Herbst- und Wintermonate möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass bei richtigem, d.h. kurzem Stoß- und Querlüften der Räume, die Temperatur im Raum nur wenig absinkt und nach dem Schließen der Fenster rasch wieder ansteigt. Trotzdem bleibt das Lüften in der kälteren Jahreszeit selbstverständlich, und gerade in der Kindertagesbetreuung, mit einem erhöhten zusätzlichen Aufwand verbunden (Aufsicht bei geöffneten Fenstern, Timing des Lüftens, ausreichende Bekleidung der Kinder, ggf. Umkleidesituation etc.).

Viel diskutiert in den vergangenen Wochen ist der Einsatz von Lufthygieneanlagen – von der Luftfilteranlage bis zu mobilen Raumluftfiltern. Vielfach wurde auch gefordert, mit Luftfilteranlagen die Probleme der Corona-Pandemie zu lösen. Zu den mobilen Raumluftfiltern empfiehlt hier das UBA allerdings weiterhin ein regelmäßiges Lüften. Mobile Luftreinigungsgeräte könnten das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzend eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sehen wir nach bisherigen Erkenntnissen den Einsatz entsprechender Anlagen nicht als flächendeckenden Lösungsansatz in der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen des Kita-Helfer-Programmes war und ist aber eine Anschaffung von Lufthygieneanlagen im Rahmen der bestehen- den Fördervoraussetzungen möglich, wenn der Träger dies entsprechend beantragt.

Masken

In Bezug auf das Tragen von Masken ist gegenwärtig geregelt, dass alle Erwachsenen im Umgang miteinander eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Das gilt für die Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen (z.B. Lieferanten, Handwerkerinnen). Beschäftigte in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegepersonen, die sich in der Betreuungssituation mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sicherer fühlen, sollten jederzeit davon Gebrauch machen können. Eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in der Betreuungssituation kann auch trägerseitig als Arbeitsschutzmaßnahme oder auch als Maßnahme des örtlichen Infektionsschutzes durch die örtliche zuständige Behörde angeordnet werden. Der Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckung oder weitergehender Schutzmasken für Kinder wird unter Hinweis auf Gefahren durch unsachgemäßen Gebrauch (Kinder tauschen Mund-Nasen-Bedeckung etc.) und der damit eher einhergehenden Risikoerhöhung weiterhin ausdrücklich abgelehnt.

Das Land wird für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen 2 Mio. FFP2-Masken zur Verfügung stellen.