Der Friedhofsverband evangelischer Kirchengemeinden in Bad Oeynhausen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Gründung erfolgte im Jahre 1977 durch 8 Kirchengemeinden in Bad Oeynhausen. Im Jahre 1985 trat die Kirchengemeinde Bergkirchen als 9. Kirchengemeinde dem Friedhofsverband als Verbandsmitglied bei. Ab dem 1.1.2002 wurde von der Stadt Bad Oeynhausen die Trägerschaft des städtischen Friedhofes in Werste auf den Friedhofsverband übertragen. Damit befinden sich alle Friedhöfe in Bad Oeynhausen in der Trägerschaft des Friedhofsverbandes.
Die Mitgliedsgemeinden entsenden in den Vorstand des Friedhofsverbandes ihre Vertreter. Die Interessen der Werster Bürger für den Friedhof übernimmt die Kirchengemeinde Werste durch einen Vertreter im Verbandsvorstand mit beratender Stimme.
Die Rechte und Aufgaben des Friedhofsverbandes werden von dem Verbandsvorstand wahrgenommen. Der Verbandsvorstand besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsgemeinden.
Der Vorsitzende des Friedhofsverbandes ist derzeit: Herr Herbert Krämer, der Stellvertreter Pfarrer Bernhard Silaschi.
Die Verwaltung des Friedhofsverbandes ist dem Kreiskirchenamt Bad Oeynhausen übertragen worden.
Für folgende Friedhöfe nimmt der Friedhofsverband die Trägerschaft wahr:
Der Friedhofsverband selbst hat kein Eigentum am Grund und Boden der Friedhöfe. Dieses liegt bei den angeschlossenen Kirchengemeinden oder bei der Stadt Bad Oeynhausen. Die Trägerschaft bezieht sich nur auf die Verwaltung der Friedhöfe. Auf den Friedhöfen des Friedhofsverbandes werden die Verstorbenen aus Bad Oeynhausen beigesetzt oder die verstorbenen Personen, die ein Recht auf Bestattung in einer vorhandenen Grabstätte haben. Der Wohnort der Verstorbenen in den einzelnen Kirchengemeinden ist dabei maßgebend für die Wahl des Friedhofes.
Grabarten
Nach der Friedhofsordnung werden auf den Friedhöfen folgende Grabarten vergeben:
Reihengrabstätten
Wahlgrabstätten
Urnengrabstätten
Außerdem werden auf dem Friedhof Mooskamp und Bad Oeynhausen-Altstadt Grabstätten mit Grabunterhaltung auf Dauer der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung vergeben. Diese Grabstätten erhalten ein einheitlich gestaltetes Grabmal mit voller Namensnennung. Anonyme Beerdigungen und Grabstätten werden vom Friedhofsverband nicht durchgeführt bzw. angeboten.
Da seit einiger Zeit der Anteil älterer Menschen ohne Familie ansteigt, entsteht bei diesem Personenkreis verstärkt die Frage nach der Pflege ihres eigenen Grabes. Für diese Fälle bietet der Friedhofsverband die Beisetzung in besonderen Grabfeldern, mit anschließender Pflege durch die Friedhofsverwaltung, an. Da diese Gräber mit einheitlichen Steinen und vollständigem Namen gekennzeichnet sind, können Freunde oder Angehörige diese Grabstätten jederzeit aufsuchen und finden. Demgegenüber fehlt bei anonymen Bestattungen den Hinterbliebenen dieser Ort für die Bewältigung der Trauer. Nach anonymer Bestattung ist es den Angehörigen nicht möglich die Lage eines Grabes zu bestimmen. Diese Gräber werden auf den Friedhöfen Bad Oeynhausen- Altstadt und Mooskamp vergeben.
Nach christlicher Auffassung aber geht der Mensch nicht ins Ungewisse, sondern kehrt zu Gott zurück. Daher werden anonyme Gräber auf den Friedhöfen des Verbandes nicht vergeben.
Ab dem Jahr 2002 wird diese Bestattungsform auch für Wahlgrabstätten angeboten. Damit können Ehepartner, Angehörige oder sonstige Berechtigte in einer Grabstätte zusammen beerdigt werden.
Selbstverständlich bleibt für den oben genannten Personenkreis auch wie bisher, die Möglichkeit des Abschlusses einer Grabpflegevereinbarung zu Lebzeiten für eine individuelle Grabpflege.
Besondere Bestattungsmöglichkeiten
Auf allen Friedhöfen hat sich in den letzten Jahren eine enorme Veränderung in der Bestattungskultur vollzogen. Während die Anzahl der Erdbestattungen rückläufig ist, steigt die Zahl der anderen Bestattungen (wie Urnen- und Rasenbestattungen) erheblich an. Manche Angehörige scheuen die lange Grabpflege oder aber wählen eine finanziell günstige Bestattungsmöglichkeit.
Aufgrund dessen bieten wir auf dem Friedhof "Mooskamp" in Bad Oeynhausen eine besondere Bestattung an, wo die Grabpflege für die Angehörigen entfällt. Die einmaligen Kosten als Reihengrab betragen für eine Erdbestattung 1.554,- €, für eine Urnenbestattung 1.320,-€. In dieser Gebühr ist der Erwerb der Grabstätte, die Lieferung einer Grabplatte und die 30jährige Pflege durch unsere Friedhofsgärtner (nur Rasenschnitt) enthalten.
Hierdurch soll auch den anonymen Bestattungen auf anderen Friedhöfen (die manche Angehörige später bereuen) entgegen gewirkt werden. Die Friedhofsverwaltung ist bestrebt, die 10 Friedhöfe wirtschaftlich und gärtnerisch ansprechend zu betreiben und die Friedhofskapellen in einem würdigen und guten Zustand vorzuhalten.
Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind im Kreiskirchenamt Lennéstraße im Zentrum von Bad Oeynhausen auch unter Telefon 1805-70 u. 71 zu erreichen. Sie geben gerne Auskunft über alle Friedhofsangelegenheiten.
Herbert Krämer
Gebühren Die Friedhöfe finanzieren sich ausschließlich aus Gebühren. Kirchensteuermittel dürfen nach der Verordnung über das Friedhofswesen der Ev. Kirche von Westfalen nicht in Anspruch genommen werden. Daher muß der Friedhofsverband zur Finanzierung der Ausgaben Gebühren erheben. Bei Friedhofsgebühren handelt es sich um öffentlich-rechtliche Gebühren. Diese werden daher nach den staatlichen Bestimmungen, die auch für den kommunalen Bereich gelten, berechnet, erhoben und eingezogen.
Das Haushaltsvolumen des Friedhofsverbandes betrug 2001 rd. 750.000 €. Für die Abfallbeseitigung auf den Friedhöfen müssen dabei jährlich 90.000 € aufgewendet werden.
Allgemeine Aufgaben des Friedhofsverbandes
Dem Friedhofsverband obliegt die Pflege seiner Friedhofsflächen in Bad Oeynhausen und die Durchführung der Bestattungen und Beisetzungen. Da die Friedhöfe von der Anlage her sehr kleingegliedert angelegt werden müssen, ist der Pflegeaufwand sehr hoch. Friedhofsanlagen werden mit einem großen Anteil von Begleitgrün gebaut und ausgestattet. Friedhöfe gelten als öffentliche Grünfläche und tragen mit ihren Grünanlagen und Bäumen zur Klimaverbesserung bei. Die Nettobelegungsfläche der Friedhöfe beträgt daher nur rd. 30 %.
70% der Friedhofsflächen sind Wege, Plätze, Grünanlagen, Rasen.
Gebäude
Der Friedhofsverband unterhält die Friedhofsgebäude auf den Friedhöfen (Friedhofskapellen, Ruhekammern, Wirtschaftsbauten). In den vergangenen Jahren wurden rd. 600.000 € in die Unterhaltung der Friedhofskapellen und Ruhekammern investiert. Besonderer Wert wurde dabei auf eine ästhetische Gestaltung gelegt.
Paul Rosenbaum
Siehe auch:
- Den Tod begreifen lernen
- „Erde zu Erde...“
- „Unsere Toten in Gottes Hand“
- Kultur der Bestattung
- Gibt es bald noch Friedhöfe?
- „Wohin mit den Toten?“